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Renten-FAQ

Was versteht man unter der Rürup-Rente (Basisrente)?

Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Rentenversicherung, die besonders attraktive Steuervorteile bietet. Sie wurde entwickelt, um vor allem Selbstständigen, Freiberuflern und Gutverdienern eine private Altersvorsorge zu ermöglichen, die unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung funktioniert.

Die Rürup-Rente basiert auf dem Prinzip der kapitalgedeckten Rentenversicherung und zahlt ab dem Renteneintritt eine lebenslange monatliche Leibrente aus. Eine Kapitalauszahlung ist – anders als bei vielen anderen Vorsorgeformen – nicht möglich.

Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente richtet sich an Personen mit hohen steuerpflichtigen Einkommen und dem Wunsch nach einer sicheren, langfristigen privaten Altersvorsorge. Besonders profitieren:

  • Selbstständige und Freiberufler, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten,

  • Angestellte mit hohem Einkommen, die ihre Steuerlast senken möchten,

  • Unternehmer und Gutverdiener, die ihre Altersvorsorge individuell und steueroptimiert gestalten wollen,

  • Alle, die auf Pfändungsschutz und Insolvenzsicherheit Wert legen.

Nicht geeignet ist die Basisrente für Menschen, die flexibel über ihr Kapital verfügen oder eine einmalige Auszahlung wünschen – denn die Rente wird ausschließlich in monatlichen Zahlungen ausgezahlt und kann weder gekündigt noch vererbt werden (außer mit speziellen Zusatzbausteinen).

Welche Steuervorteile bietet die Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist besonders für ihre steuerliche Absetzbarkeit bekannt:

  • Beiträge können als Sonderausgaben geltend gemacht werden,

  • 2025 liegt der Höchstbetrag für die steuerliche Abzugsfähigkeit bei 29.344 € für Alleinstehende – doppelt so viel für Verheiratete,

  • Die spätere Rente wird nachgelagert besteuert, was meist zu einer niedrigeren Steuerlast im Ruhestand führt,

  • Ideal zur Steuerersparnis für Gutverdiener und zur gezielten Reduzierung der Einkommensteuer.

Wie funktioniert die Rürup-Rente konkret?

  1. Vertragsabschluss bei einem Anbieter für private Rentenversicherung – klassisch garantiert oder fondsgebunden mit Renditechancen.

  2. Flexibilität bei den Beiträgen: Monatlich, jährlich oder durch einmalige Sonderzahlungen – perfekt planbar.

  3. Lebenslange Rentenzahlung ab dem frühestmöglichen Rentenbeginn (frühestens mit 62 Jahren).

  4. Keine Kündigung möglich – das angesparte Kapital bleibt bis zur Verrentung gebunden.

  5. Optional: Hinterbliebenenschutz oder Berufsunfähigkeitsversicherung integrierbar.

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, die Ihnen hilft, Ihre Rentenlücke zu schließen – vor allem dann, wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Sie erhalten staatliche Zulagen und können zusätzlich von steuerlichen Vorteilen profitieren. Besonders für Eltern, die von der Mütterrente oder Kindererziehungszeiten profitieren, lohnt sich die Riester-Rente aufgrund der hohen Kinderzulagen.

Die Riester-Rente ist in verschiedenen Varianten verfügbar: als klassische Rentenversicherung, fondsgebundene Lösung oder Banksparplan. Sie dient dem Aufbau einer lebenslangen Zusatzrente, die ergänzend zur gesetzlichen Rente gezahlt wird.

Für wen ist die Riester-Rente geeignet?

Die Riester-Rente ist sinnvoll für:

  • Angestellte und Beamte, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten,

  • Eltern mit Kindern, die durch die Kombination aus Kinderzulage und Mütterrente besonders profitieren,

  • Geringverdiener, die mit kleinen Eigenbeiträgen hohe Förderungen erhalten können,

  • Ehepartner von Förderberechtigten, die als mittelbar Berechtigte ebenfalls riestern können.

Besonders attraktiv ist die Riester-Rente für Mütter und Väter, die Anspruch auf Mütterrente haben und zusätzlich mit der Riester-Rente ihre private Altersvorsorge stärken möchten – durch staatliche Unterstützung und Eigenleistung.

Welche staatlichen Förderungen und Steuervorteile bringt die Riester-Rente?

  • Grundzulage: 175 € jährlich,

  • Kinderzulage:

    • 185 € für vor 2008 geborene Kinder,

    • 300 € für ab 2008 geborene Kinder,

  • Steuerlicher Sonderausgabenabzug: Bis zu 2.100 € jährlich können zusätzlich zum Zulagenanspruch von der Steuer abgesetzt werden.

Die Riester-Rente rechnet sich damit vor allem für Familien mit mehreren Kindern oder Alleinerziehende, die ohnehin schon durch die Mütterrente zusätzliche Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufbauen.

Wie funktioniert die Riester-Rente?

  1. Eigenbeitrag und staatliche Zulagen: Sie zahlen regelmäßig in einen zertifizierten Riester-Vertrag ein.

  2. Zulagen automatisch sichern: Mit einem Dauerzulagenantrag erhalten Sie jährlich die Förderung.

  3. Kapitalaufbau über Jahre hinweg: Durch Sparbeiträge, Zulagen und eventuelle Renditen entsteht ein Vermögen für die Altersvorsorge.

  4. Lebenslange Zusatzrente im Ruhestand: Die Auszahlung beginnt mit dem Renteneintritt und ergänzt die gesetzliche Rente.

  5. Teilweise Kapitalauszahlung: Bis zu 30 % des angesparten Kapitals können zum Rentenbeginn ausgezahlt werden.

Gerade Eltern, die von der Mütterrente profitieren, können so zusätzlich vorsorgen – mit geringen Beiträgen und hoher staatlicher Förderung.

Die Flexi-Rente ist ein gesetzlich geregeltes Modell, das es Arbeitnehmern und Rentenversicherten ermöglicht, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand individuell zu gestalten. Dabei steht der Begriff „Flexi-Rente“ für mehrere Optionen, die den flexiblen Rentenbeginn, den Hinzuverdienst zur Rente und den späteren Renteneintritt betreffen.

Das Ziel der Flexi-Rente ist es, den Renteneintritt nicht als starren Einschnitt zu gestalten, sondern als gleitenden Übergang mit wirtschaftlicher Planungssicherheit – unabhängig davon, ob man früher in Rente gehen, Teilzeit weiterarbeiten oder später in Rente gehen möchte.

Für wen ist die Flexi-Rente interessant?

Die Flexi-Rente richtet sich an:

  • Personen, die vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand wechseln und dennoch weiterarbeiten möchten,

  • Versicherte, die später als gesetzlich vorgesehen in Rente gehen und dadurch ihre Rente erhöhen wollen,

  • Arbeitnehmer im Rentenalter, die ihre Tätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus fortsetzen wollen,

  • Rentenbezieher, die neben der Rente hinzuverdienen und ihre Altersbezüge flexibel anpassen möchten.

Besonders vorteilhaft ist die Flexi-Rente für Menschen mit langjähriger Berufstätigkeit, die ihre Rentenabschläge durch Zusatzzahlungen reduzieren oder durch spätere Inanspruchnahme Zuschläge erhalten wollen.

Wie funktioniert die Flexi-Rente konkret?

Die Flexi-Rente umfasst mehrere Regelungen, die miteinander kombinierbar sind:

  1. Früher in Rente gehen mit Teilrente
    Bereits ab 63 Jahren ist der Rentenbeginn möglich, wenn mindestens 35 Versicherungsjahre vorliegen. Wer die Rente vor dem regulären Eintrittsalter bezieht, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen. Diese Abschläge betragen 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs – bei zwei Jahren Vorverlagerung also maximal 14,4 %.

  2. Teilrente mit Hinzuverdienst kombinieren
    Wer sich für eine Teilrente entscheidet, kann gleichzeitig beruflich weiter tätig sein. Seit 2023 gilt keine feste Hinzuverdienstgrenze mehr – das heißt: Hinzuverdienst zur Altersrente ist in voller Höhe möglich, ohne dass die Rente gekürzt wird.

  3. Später in Rente gehen mit Zuschlägen
    Wer über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet, profitiert von Rentenzuschlägen in Höhe von 0,5 % pro Monat. Bei einem Jahr Aufschub ergibt das 6 % mehr Rente. Zusätzlich wirken sich weiter eingezahlte Beiträge positiv auf die spätere Rentenhöhe aus.

  4. Freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung trotz Rentenbezug
    Personen, die im Rentenalter beruflich aktiv bleiben, können weiterhin Rentenversicherungsbeiträge leisten und damit neue Rentenansprüche aufbauen. Auch Minijobber haben die Option, auf Versicherungsfreiheit zu verzichten und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen.

Welche Vorteile bietet die Flexi-Rente?

  • Gestaltungsfreiheit beim Rentenbeginn: Vollrente, Teilrente oder Aufschub – Sie entscheiden selbst.

  • Unbegrenzter Hinzuverdienst möglich – auch in der vorgezogenen Altersrente.

  • Monatliche Zuschläge bei späterem Rentenbeginn: Lohnenswert für alle, die länger arbeiten wollen.

  • Kombination von Arbeit und Rente: Sicherer Übergang ohne plötzlichen Einkommensverlust.

  • Rentensteigerung durch freiwillige Beiträge trotz laufender Rentenzahlung.

  • Finanzieller Ausgleich von Rentenabschlägen durch gezielte Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr.

Die bAV-Rente (betriebliche Altersvorsorge) ist eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und hilft dabei, die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Die Finanzierung erfolgt in der Regel durch Entgeltumwandlung – das heißt: Ein Teil Ihres Bruttogehalts wird direkt in eine betriebliche Rentenversicherung eingezahlt.

Diese Beiträge sind bis zu einer bestimmten Grenze steuer- und sozialabgabenfrei, wodurch sich eine spürbare Nettolohnersparnis ergibt. Zusätzlich beteiligt sich der Arbeitgeber häufig mit einem Pflichtzuschuss oder freiwilligen Beiträgen an der Vorsorge.

Für wen ist die bAV-Rente sinnvoll?

Die bAV-Rente eignet sich für:

  • Arbeitnehmer in Festanstellung, die ihre Altersvorsorge effizient über das Gehalt steuern möchten,

  • Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern attraktive Sozialleistungen anbieten und Fachkräfte langfristig binden wollen,

  • Gering- bis Normalverdiener, die vom Arbeitgeberzuschuss und steuerlichen Vorteilen profitieren möchten,

  • Personen mit langer Betriebszugehörigkeit, die von einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung oder Unterstützungskasse profitieren.

Für Selbstständige und Freiberufler ohne Arbeitsverhältnis ist die bAV nicht zugänglich – hier bieten sich Alternativen wie die Rürup-Rente an.

Wie funktioniert die bAV-Rente?

  1. Abschluss eines bAV-Vertrags durch den Arbeitgeber – meist in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

  2. Entgeltumwandlung: Ein festgelegter Betrag Ihres Bruttogehalts wird monatlich in den bAV-Vertrag eingezahlt.

  3. Arbeitgeberzuschuss: Der Arbeitgeber muss bei neuen Verträgen mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.

  4. Kapitalaufbau: Die Beiträge werden verzinst bzw. investiert – je nach Produktart klassisch oder fondsgebunden.

  5. Auszahlung der bAV-Rente: Ab Rentenbeginn erfolgt eine lebenslange monatliche Zusatzrente oder – je nach Vertragsgestaltung – eine einmalige Kapitalauszahlung.

Welche Vorteile bietet die bAV-Rente?

  • Steuerfreie Beiträge bis zu 6048 € jährlich (2025, gemäß § 3 Nr. 63 EStG),

  • Sozialabgabenfreiheit bis zu 3012 € jährlich,

  • Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % (oft auch mehr),

  • Lebenslange Rente oder wählbare Kapitalauszahlung,

  • Kein Aufwand für Organisation – die Verwaltung übernimmt der Arbeitgeber,

  • Insolvenzgeschützt: Die bAV ist im Falle einer Arbeitgeberinsolvenz meist gesichert.